Behandlungsablauf / Kosten

Behandlungsablauf

Beim ersten Besuch in der Praxis wird geklärt ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist.
Ist dies der Fall, wird ein Termin zur Herstellung erforderlicher diagnostischer Unterlagen vereinbart.
In der Regel werden eine Abformung beider Kiefer zur Herstellung von Situationsmodellen, sowie die Anfertigung von Röntgenbildern und Fotos notwendig. Für die Röntgenaufnahmen steht ein modernes Röntgengerät mit reduzierter Strahlenbelastung zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Auswertung der erstellten Unterlagen sowie der darauf basierende Behandlungsplan werden ausführlich mit dem Patienten und dessen Eltern zu einem nachfolgenden Termin besprochen. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse bzw. nach Kostenübername durch die Versicherung wird ein Termin für den Behandlungsbeginn vereinbart.

Behandlungsverlauf und -ergebnis hängen entscheidend davon ab, wie der Patient mitarbeitet, d.h. wie er die Behandlungstermine einhält und den Anweisungen der Behandler folgt. Die Mitarbeit wird sich im Ergebnis wiederspiegeln.

Wenn die eigentliche aktive Behandlung abgeschlossen ist folgt die Stabilisierungsphase, um das schöne Ergebnis nachhaltig sicherzustellen. Die Sicherung wird in jedem Fall mit herausnehmbaren Spangen und möglicherweise zusätzlich mit einem fixierten Retainer erfolgen.

In der Retentionszeit ist auch die Entwicklung der Weisheitszähne zu überwachen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, die Weisheitszahnentfernung vor Ausbildung des Engstandes oder spätestens bei Auftreten der ersten Anzeichen desselben zu empfohlen.
Die Weisheitszähne üben Druck auf die übrigen Seitenzähne aus, schieben diese nach vorn und verursachen damit den Engstand.

Kosten der Behandlung

Der Hauptanteil der Quartalsrechnung (80% bzw. 90%) erhält der Kieferorthopäde direkt von der Kasse ausgezahlt. Die Versicherten erhalten nach Ablauf des Quartals eine Rechnung über 20 % bzw. 10 % des fälligen Betrages (20% für das erste Kind, 10% für jedes weitere sich zeitgleich in Behandlung befindende Kind), den sie zu be
gleichen haben. Die Krankenkasse erstattet Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung den in jedem Quartal gezahlten Eigenanteil.

Bei Privatpatienten hängt die Kostenerstattung vom individuell gewählten Tarif ab.

Die derzeit bestehenden Gesetze im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung von Kassenpatienten sehen einen Mindeststandart an Leistungen vor. Wir bieten Ihnen zusätzliche Leistungen an, um eine zeitgemäße und moderne Behandlung zu gewährleisten.

Zu diesen über die Basisversorgung hinausgehenden Leistungen gehören:

  • Versiegelung des Bracketumfeldes: Bei einer Glattflächenversiegelung werden Zähne, noch bevor die Brackets auf die Zahnoberfläche geklebt werden, mit einem Speziallack versiegelt. Durch den Schutzlack kommt es zu keiner Entmineralisierung des Schmelzes und dient damit der Kariesprävention.
  • 1 x im Quartal Zahnreinigung: Es ist nicht immer leicht, Kinder und Jugendliche zu einer regelmäßigen und effizienten häuslichen Zahnpflege zu bewegen. Wenn die Zähne mit Brackets und Bändern versehen sind, ist eine Zahnreinigung außerdem sehr schwierig. Deshalb bieten wir Ihnen eine spezielle Zahnreinigung an.
  • Einsatz von hochflexiblen Bögen aus Titaniumlegierung, die zur Schmerzminimierung, zur zahnschonenden Kraftübertragung und zur Verkürzung der Behandlungszeit beitragen. Die hochwertigen nickelfreien Behandlungsbögen beugen Allergien vor.
  • Auftragen von bakterienreduzierendem Lack: CHX-Lacke verhindern nachhaltig die Besiedlung der Zahnflächen mit Mutans- Streptokokken und entfalten zusätzlich die antibakterielle Wirkung durch das in den Speichel abgegebene Chlorhexidingluconat.
  • Zusätzliche Zwischendiagnostik (Modellanalyse, evtl. Röntgen) und instrumentelle Okklusionsanalyse: damit hat der Behandler die Möglichkeit, die Fortschritte der kieferorthopädischen Behandlung zu überprüfen und die weiteren Therapiemaßnahmen gezielt zu planen.
  • Bissumstellende Forsus-Apparatur: sie ist ein ideales und effektives kieferorthopädisches Hilfsmittel zur Bisskorrektur bei Patienten, die während der Multibandbehandlung die Gummizüge nicht ausreichend tragen.
  • festsitzender Retainer: das zusätzliche Kleben eines versteckten, dünnen Stahldrahtes auf der Innenseite der Schneidezähne dient dazu, die erreichte Frontzahnstellung über Jahre zu sichern.